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Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit

Die Ampel-Koalition hatte in ihrem Koalitionsvertrag vom 7. Dezember 2021 die Forderung obdach- und wohnungsloser Menschen aufgenommen, Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit wirkungsvoll zu bekämpfen. Im Koalitionsvertrag heißt es wörtlich: „Wir setzen uns zum Ziel, bis 2030 Obdach- und Wohnungslosigkeit zu überwinden und legen einen Nationalen Aktionsplan dafür auf.” Nun – nach fast drei Jahren – hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) endlich eine Entwurfsfassung vom Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit vorgelegt.

Bearbeitung: Björn Wilda & Foto: Archiv

Das 35-seitige Dokument enthält zunächst eine Bestandsaufnahme. So seien laut Statistischem Bundesamt zum Stichtag 31. Januar 2022 insgesamt rund 178 100 wohnungslose Menschen untergebracht gewesen, darunter rund 47 200 Kinder und Jugendliche. Genau ein Jahr später waren nach Meldungen von Kommunen und Einrichtungen in Deutschland gut 372 000 Personen, darunter 105 500 Kinder, wegen Wohnungsund Obdachlosigkeit untergebracht. Hauptursachen für den Wohnungsverlust sind Mietschulden und damit verbundene Zwangsräumungen, Inhaftierung und Trennungen.

Als Leitlinien zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit werden u.a. folgende Punkte genannt:
• Im Wohnungsnotfall den Betroffenen deutschlandweit ein Hilfs- und Unterstützungssystem zur Verfügung stellen, das individuelle und passgenaue Leistungen mehrsprachig und diversity-sensibel anbieten.
• Im Fall, dass Wohnungslosigkeit nicht verhindert werden kann, greift der Rechtsanspruch auf ordnungsrechtliche Unterbringung mit menschenrechtskonformen Mindeststandards.
• Bei Wohnungslosen mit ungeklärtem Versicherungsstatus wird der Zugang zur Krankenversicherung und Gesundheitsversorgung überprüft und im Sinne der Betroffenen geklärt.
• Teilhabe neben analogen auch an digitalen Angeboten der öffentl. Hand.
• Kooperation, Vernetzung und Wissensaustausch zwischen den Beteiligten durch entsprechende Plattformen verstärken. [...]