Eine Notschlafstelle ist kein Zuhause

Das Verzeichnis der sozialen Dienste und Einrichtungen für wohnungslose Personen in der BRD „Wo + Wie“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. erfasst die meisten Einrichtungen der bundesweiten Wohnungslosenhilfe. Hier finden sich Bezeichnungen wie Hof, Heim, Wohnheim, Eingliederungsheim und Aufnahmeheim, seltener Übernachtungsstelle oder Aufnahmehaus. Die Bezeichnung Übernachtungshaus für Obdachlosen-Notschlafstellen habe ich nur in Leipzig gefunden.
Gesetzliche Grundlage
Die Übernachtungshäuser für volljährige, alleinstehende Männer und Frauen in Leipzig arbeiten hinsichtlich des Notübernachtungsauftrages nach dem Sächsischen Polizeigesetz. Die Generalermächtigung für polizeiliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sowie die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen werden in § 3, Abs. 1 und 2 vorgegeben. Jede Kommune hat als Ortspolizeibehörde die Pflicht, drohende Gefahren für das Leben und die Gesundheit von Obdachlosen abzuwehren. Wie die einzelne Kommune eingreift, obliegt ihrer eigenen Entscheidungskompetenz.
Wohnungslosigkeit – auch in hochentwickelten Ländern schon Normalität?
Wohnungslosigkeit ist kein Normal-, sondern ein absoluter Ausnahmezustand im Leben eines Menschen - gleichgültig, wo er seinen Lebensmittelpunkt hat! Der geschützte Raum einer eigenen Wohnung zählt zu den existentiellen Grundbedürfnissen. Wir leben in Deutschland nicht mehr in der Nachkriegszeit, wir haben keine verheerenden Naturkatastrophen zu verkraften, wir haben ein ausgefeiltes finanzielles und soziales Hilfesystem (und noch dazu ein auch den weniger Betuchten zugängliches Rechtssystem zur Inanspruchnahme der Unterstützungsangebote!) und wir haben immer noch, zumindest in weiten Teilen des östlichen Deutschlands, einen hohen Wohnungsleerstand für Einpersonenhaushalte. Da liegt es auf der Hand, dass es alleinstehenden Menschen in Leipzig primär an etwas Anderem mangeln muss, wenn sie über längere Zeit keine Wohnung anmieten können. [...]
