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Wir alle haben die Wahl

Die Qual der Wahl

Am 26. September ist Bundestagswahl. Doch wählen gehen ist nicht für alle gleich einfach – und für manche überhaupt nicht möglich. Wer darf in Deutschland nicht wählen? Und wem wird es erschwert, sein Wahlrecht wahrzunehmen? Ein Überblick.

Text: Alea Rentmeister & Foto: Tim Reckmann_pixelio


Menschen ohne deutschen Pass dürfen bei der Bundestagswahl nicht wählen – und zwar unabhängig davon, wie lange sie schon in Deutschland leben. Die 9,5 Millionen Menschen, die in Deutschland als Staatenlose oder mit ausländischem Pass registriert sind (Quelle: Tagesspiegel, 2021) dürfen am 26. September also nicht ihre Stimme abgeben. Initiativen wie „Wir wählen“ fordern das Wahlrecht auch für diese Gesellschaftsgruppe: „Wer von politischen Entscheidungen betroffen ist und Steuern zahlt, sollte durch das Wahlrecht an dem Zustandekommen der politischen Entscheidungen beteiligt sein“. In Ländern wie Chile oder Neuseeland ist das schon Praxis: Dort dürfen auch Menschen mit ausländischem Pass ihre Stimme abgeben, wenn sie seit einer bestimmten Zeit im Land leben.

Menschen mit rechtlicher Vollbetreuung dürfen wählen. Doch das ist erst seit kurzem so: Wer aufgrund von psychischen oder geistigen Einschränkungen Betreuung in allen Lebensbereichen benötigt, war lange vom Wahlrecht ausgeschlossen. Erst 2019 wurde diese Regelung als verfassungswidrig eingestuft und abgeschafft. Für Menschen mit Vollbetreuung ist 2021 damit die erste Bundestagswahl, bei der sie tatsächlich ihre Stimme abgeben können.

Menschen ohne festen Wohnsitz dürfen bei der Bundestagswahl wählen – allerdings ist die Wahl für sie mit einer Extraportion Bürokratie verbunden. Denn wer nicht im Melderegister steht, muss sich bis einige Wochen vor der Wahl ins Wählerverzeichnis des Wohnortes eintragen lassen, um dann seine Stimme abgeben zu können. Die BAG Wohnungslosenhilfe e.V. fordert, dass das für Menschen ohne festen Wohnsitz „komplikationslos“ und „ohne großen bürokratischen Aufwand“ möglich ist. [...]